Ambulante Pflege in Ostholstein

Viele Menschen möchten in ihrem eigenen Zuhause, in ihrer vertrauten Umgebung, alt werden – ihr bekannter Lebensraum gibt Ihnen Sicherheit. Die Mitarbeiter*innen unserer ambulanten Pflegeteams helfen, wenn Unterstützung notwendig wird, z. B. bei der Körperpflege oder im Haushalt bei alltäglichen Verrichtungen. Ausgehend von unseren Sozialstationen an verschiedenen Standorten fahren die Mitarbeiter*innen in sogenannten Touren zu den Menschen nach Hause, die unsere Unterstützung in Anspruch nehmen.

Wir bieten Ihnen abgestimmte individuelle Hilfen und hören Ihnen genau zu, wie Sie Ihren Alltag zuhause gestalten wollen. Wir achten auf vorhandene Fähigkeiten und stärken sie. Wir beziehen bei unserer Arbeit nach Möglichkeit und auf Wunsch Ihr soziales und medizinisches Netzwerk mit ein. Unsere MitarbeiterInnen sind meist vor Ort verwurzelt, das ist uns wichtig. So kennen wir die ländlichen oder städtischen Strukturen vor Ort.

Bei uns ist gute Pflege zu Hause.

Was ambulante Pflege konkret kann

Ambulante Pflege umfasst Leistungen aus den Bereichen Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung. Diese Leistungen werden allgemein als Pflegesachleistung bezeichnet.

Unterstützung rund um die Pflege – § 36 SGB XI –
Beispielsweise: Hilfe beim Duschen und Baden, der Haut- und Zahnpflege oder Rasur, beim Aufstehen aus dem Bett, beim An-/Auskleiden, beim Treppensteigen, Gehen oder Stehen oder der mundgerechten Zubereitung von Essen und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.
Unterstützung nach ärztlicher Verordnung – § 36 SGB XI –
Beispielsweise: Medikamentengabe, Kompressionstherapie, Blutzuckerkontrolle, Injektionen, Verbände, Blutdruckkontrolle, Schmerztherapie
Betreuungs- und Entlastungsleistungen – §45 SGB XI –
Beispielsweise: Kleine Hilfen im Haushalt oder beim Einkauf, Begleitung zu Arztbesuchen oder Freuden, stundenweise Betreuung von dementiell erkrankten Menschen, Gedächtnistraining.
Unterstützung, wenn die private Pflegeperson verhindert ist – Verhinderungspflege, § 39 SGB XI –
Zeitweise Vertretung durch unseren Pflegedienst, wenn die private Pflegeperson/pflegende Angehörige z.B. krank oder im Urlaub ist.
Häusliche Schulungen – § 45 SGB XI –​
Unsere MitarbeiterInnen führen eine Pflegeschulung bei Ihnen zuhause durch. Sie vermitteln persönlich auf Ihre Pflegesituation abgestimmte praktische Anleitungen, um pflegenden Angehörigen die Versorgung zu erleichtern. Es werden beispielsweise Mobilisations- und Lagerungstechniken gezeigt oder der richtige Gebrauch von persönlichen Hilfsmitteln.
Hausnotruf – Hilfe per Knopfdruck im Notfall –​
In Notsituationen 24/7 Hilfe erreichen. Wir vermitteln Ihnen einen Hausnotruf über einen unserer Partner.
Urlaubspflege
Wenn Sie Urlaub in unserer Region machen und für diese Zeit pflegerische Versorgung brauchen, kontaktieren Sie uns rechtzeitig.
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Keine ambulante Pflege ohne Beratung

Eine gute Beratung zu Beginn und die Planung des Leistungsumfangs ist der Grundstein für gelingende Pflege. Neben der allgemeinen Beratung bieten wir darüber hinaus weitere Beratungen an.

Allgemeine Beratung zu Leistungen

Wir beraten Sie zu allen Fragen bezüglich der Pflege, Betreuung und häuslichen Versorgung im Alltag – darüber hinaus auch bei der Anschaffung von Hilfsmitteln oder der Wohnraumanpassung.

Pflegegrad-Einstufungen / Widersprüche

Für die Begutachtung zur Einstufung des Pflegegrads durch den MD (Medizinischer Dienst der Kassen) bieten wir Begleitung an, helfen bei der Antragstellung und ggf. auch bei Widersprüchen.

Pflegeberatungsbesuche

– § 37.3 SGB X​ –

Praktische und pflegefachliche Unterstützung und Tipps in der persönlichen Pflegesituation. Diese Beratungsbesuche sind für Pflegegeld-Empfänger verpflichtend.

Finanzierung von ambulanter Pflege

Wir beraten Sie unverbindlich – auch zur anteiligen/kompletten Kostenerstattung durch die Kranken- und Pflegekassen.

Abhängig davon, ob und welcher Pflegegrad vorliegt, übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten anteilig oder komplett. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern ihre Pflegekasse und wir als anerkannter ambulanter Pflegedienst rechnen die Pflegesachleistungen direkt ab.

Folgendes Budget erhalten Pflegebedürftige je nach Pflegegrad maximal, um Pflegesachleistungen zu erhalten:

Pflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5Stand
Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI)0,00 €724,00 €1.363,00 €1.693,00 €2.095,00 €07/2022
Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) *125,00 €125,00 €125,00 €125,00 €125,00 €07/2022

Alle Angaben ohne Gewähr.

* Der Entlastungsbetrag kann für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt werden. Als Einschränkung gilt, dass in den Pflegegraden 2 bis 5 dieser Betrag nicht für Leistungen im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung genutzt werden darf, also zum Beispiel für die Hilfe beim Waschen.

Außerdem steht der Entlastungsbetrag nur zur Verfügung, wenn Sie diesen nicht anderweitig (z.B. für Tagespflege) verwenden.

Nicht genutzte Beträge können bis zum 30.06. des Folgejahres angespart und zur Finanzierung von Leistungen genutzt werden.

Neben den Budgets für Pflegesachleistungen gibt es weitere Leistungen der Pflegeversicherung, die ggf. zur Refinanzierung genutzt werden können. Hierzu gehören:

  • Verhinderungspflege
  • Pflegeberatungsbesuche
  • Häusliche Schulungen für Angehörige und Interessierte

Darüber hinaus können wir auch vom Arzt verordnete Leistungen, die wir mit der Krankenkasse abrechnen, erbringen:

  • Behandlungspflege

Ihr Weg zu uns - Schritte zur ambulanten Pflege

 Lassen Sie uns miteinander reden! Damit Sie wissen, was auf Sie zu kommt, haben wir hier die wichtigsten Schritte aufgeschrieben.

Schritt 1:

Leistungsumfang festlegen und Erstinformationen

Zunächst stimmen Sie mit uns ab, welche Hilfen sie aus den Leistungspaketen der medizinischen, pflegerischen und hauswirtschaftliche Versorgung brauchen. Außerdem prüfen wir, welcher unserer ambulanter Pflegedienste an welchem Standort ab wann die Kapazitäten hat, Ihre Versorgung zu übernehmen.

Wenn eine ärztliche Vordnung für Behandlungspflege vorliegt, legen Sie uns diese bitte vor.

Wenn Sie uns kontaktieren halten Sie bitte – sofern vorhanden – folgende weitere Informationen für uns bereit:

  • Pflegegradbescheid (welcher und ab wann),
  • aktuelle Höhe des Entlastungsbudget,
  • Daten der zuständigen Kranken-/Pflegekasse und
  • Versichertennummer.

Schritt 2:

Kostenschätzung

Die Kosten für verordnete Behandlungspflege werden zu 100% von der Krankenkasse übernommen.

Für alle anderen anfallenden Kosten erstellen wir immer einen Kostenvoranschlag. Hier ist alles genau aufgeschlüsselt – auch welcher Eigenanteil sie erwartet und welchen Anteil die Pflegekasse oder andere Kostenträger übernehmen.

Schritt 3:

Beauftragung

Sie erhalten und prüfen den Kostenvoranschlag. Bei Bedarf passen wir den Leistungsumfang an. Zusätzlich händigen wir einen Versorgungsvertrag aus. Wenn Sie unseren ambulanten Dienst beauftragen wollen, unterschreiben Sie sowohl den Kostenvoranschlag als auch den Versorgungsvertrag.

Schritt 4:

Leistungsbeginn

Wenn die unterzeicheten Unterlagen vorliegen, beginnt die zeitlich und inhaltlich besprochene Versorgung bei Ihnen zu Hause.

Schritt 5:

Leistungsanpassungen

Stellen Sie oder unsere Mitarbeiter*Innen im Laufe der Zeit fest, dass Ihre Leistungen angepasst werden sollten, besprechen wir das zuerst miteinander. Dann erstellen wir erneut einen Kostenvoranschlag. Wenn die Unterschrift vorliegt, passen wir die Leistungen wie besprochen an und planen die Termine entsprechend.

Unsere ambulanten Pflegeteams vor Ort

Die Mitarbeiter*innen unserer Teams starten Ihre ambulanten Touren von unseren Sozialstationen aus. Wir haben sie an verschiedenen Standorten im Kreis Ostholstein verteilt. Wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen, schauen wir zentral, welche Sozialstation für Sie die richtige Anlaufstelle ist.

Sozialstation Ahrensbök
Ahrensbök
Sozialstation Bad Schwartau
Bad Schwartau
Sozialstation Eutin/Malente
Eutin Malente
Sozialstation Hansühn/Oldenburg i. H.
Hansühn Oldenburg i. H.
Sozialstation Heiligenhafen
Heiligenhafen
Sozialstation Neustadt i. H.
Neustadt i. H.
Sozialstation Oldenburg i. H.
Oldenburg i. H.

Häufige Fragen zur ambulanten Pflege

Pflegegrad

Pflegegrade erhalten Menschen, die in ihrer Selbständigkeit und Alltagskompetenz eingeschränkt sind – zum Beispiel Demenzerkrankte, körperlich eingeschränkte Menschen, längerfristig psychisch Erkrankte oder geistig Behinderte. Je nach Schwere der Beeinträchtigung erhalten sie im Rahmen einer Pflegebegutachtung einen der Pflegegrade 1 bis 5.

Alle Leistungen der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung können auch ohne Pflegegrad als Privatleistung in Anspruch genommen werden.

Die Antragsformulare erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse. Der medizinische Dienst (MD) führt eine persönliche Begutachtung durch und empfiehlt einen Pflegegrad. Die Pflegekasse des Antragstellers entscheidet über die Genehmigung des Pflegegrades.

Wir bieten Begleitung bei der Begutachtung durch unsere Mitarbeitenden an.

Ambulante Pflege und Behandlungspflege

Ambulante Pflege umfasst medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung.

Ambulante Pflege nach dem SGB XI lässt sich in Leistungspaketen buchen. Es kann zum Beispiel An-/Auskleiden, Waschen, Mund- und Zahnpflege sowie Kämmen umfassen.

Weitere Leistungen, die zur ambulanten Pflege gehören, werden unter dem Begriff der Behandlungspflege nach dem SGB V zusammengefasst.

Die Behandlungspflege oder medizinische Behandlungspflege kann zum Beispiel Medikamentengabe oder Wundversorgung sein. Sie heißt medizinische Behandlungspflege, da sie immer von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden muss.

Hauswirtschaftlichen Leistungen werden im Wohnbereich des Pflegebedürftigen erbracht: Bad, Küche, Wohnzimmer, Esszimmer, Schlafzimmer oder Flur.

  1. Reinigungsarbeiten, zum Beispiel:
    • Bad- und Küchenreinigung
    • Wäschepflege
    • Fenster putzen
  2. Unterstützungsleistungen, zum Beispiel:
    • Begleitung zum Arzt / beim Einkaufen
    • ggf. kleine Mahlzeiten zubereiten
    • Hilfestellung im Alltag z.B. organisieren von Essen auf Rädern oder Handwerker suche…
    • Einkaufservice

Was nicht in den Aufgabenbereich gehört:

  • Keller, Dachboden und Garage entrümpeln und reinigen, sowie Straßenreinigung (Schnee fegen)
  • Gartenarbeit z.B. Rasen mähen
  • Von der Bank Geld abheben (nur in Begleitung des Patienten erlaubt)
  • Außerhalb der Versorgungszeit Besorgungen für den Patienten machen

Weitere Leistungen ambulanter Pflege

Wenn Sie Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse beziehen, sind Sie verpflichtet ein Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI nachzuweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass eine sachgerechte Pflege erfolgt.

Der Turnus richtet sich nach ihrem Pflegegrad.

  • PG 2 und 3: halbjährlich 1 x, d.h. 2 x im Jahr
  • PG 4 und 5: vierteljährlich 1 x, d.h. 4 x im Jahr

Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Wenn Sie als pflegender Angehöriger stundenweise verhindert sind, zum Beispiel durch Krankheit oder Urlaub, kann der ambulante Pflegedienst die Pflege übernehmen.

Dafür steht zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung ein Jahresbudget zur Verfügung. Es liegt bei 1.612 EUR (Stand: Juni 2022, alle Angaben ohne Gewähr).

Der Antrag muss vor Leistungserbringung durch den Versicherten bei der Pflegekasse gestellt werden.

Der Entlastungsbetrag kann für die hauswirtschaftliche Versorgung oder Betreuung genutzt werden.

Das monatliche Budget  beträgt 125 EUR (Stand: Juni 2022, alle Angaben ohne Gewähr).

Für die Nutzung dieses Budgets gibt es eine Voraussetzung: Es kann nur durch einen Leistungserbringer abgerechnet werden. Das bedeutet: Wenn der Entlastungsbetrag beispielsweise für die Tagespflege oder einen Seniorenbetreuer genutzt wird, steht das Budget für uns/den ambulanten Pflegedienst nicht zur Verfügung.

Kombination ambulanter Pflege und Tagespflege

Wenn Sie Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst erhalten z.B. tägliche Grundpflege, können Sie auch die Tagespflege besuchen.
Das Sachleistungsbudget kann vom Pflegedienst und der Tagespflegeeinrichtung jeweils in voller Höhe (je nach Pflegegrad) abgerechnet werden.

Anders verhält es sich mit dem Entlastungsbudget §45 SGB XI. Die 125€ können nur von einer Einrichtung/einem Dienst pro Monat abgerechnet werden.